Patentrecht
Neben dem Schutz einer Erfindung durch eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung (Patent/Gebrauchsmuster) müssen auch die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsrechts (soweit einschlägig) zwingend beachtet werden, um gravierende Rechtsfolgen bis zum Verlust der Schutzrechte und Benutzungsberechtigung zu vermeiden.
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft nimmt die Bekämpfung der Produktpiraterie (z. B. durch Grenzbeschlagnahme) eine immer wichtigere Rolle für die erfolgreiche Vermarktung innovativer Produkte ein.
Die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Schutzrechtsstrategie ist ebenso wichtig wie eine frühzeitige Recherche möglichst vor der Schutzrechtsanmeldung, um unnötige Kosten für Schutzrechte zu vermeiden.
Beim Handel auch mit einfachsten Gebrauchsgütern können ohne weiteres Schutzrechte verletzt werden, was zu kostspieligen Auseinandersetzungen und immensen Schadenersatzzahlungen führen kann. Daher ist vor dem Import oder vor dem Produktionsbeginn für ein neues Produkt dringend eine Recherche nach bestehenden Schutzrechten zu empfehlen.
Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner vertreten Erfinder und Inhaber der Rechte an der Erfindung sowohl im Anmeldeverfahren als auch im Verletzungsverfahren also bei der Absicherung, dem Schutz und der Durchsetzung ihrer Rechte.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Angriffe und unbegründeter Inanspruchnahme.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein Schutzrecht mit Monopolcharakter und wird auf Antrag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt, wenn die Voraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit für eine technische Erfindung erfüllt sind.
Ohne Einwilligung des Patentinhabers kann Dritten unter anderem die Herstellung oder Verwendung und der gewerbliche Gebrauch der unter Patentschutz stehenden Erfindung verboten werden.
Mit Einwilligung des Patentinhabers können Dritte Lizenzen zur Nutzung der Erfindung erhalten.
Wozu benötigt man Patente?
Wie wird aus einer Erfindung ein Patent?
Wird ein Patent erteilt, kann es ab dem Anmeldetag 20 Jahre laufen. Ab dem dritten Jahr werden jährlich steigende Jahresgebühren fällig.
Was kann patentiert werden?
Der Gegenstand einer patentfähigen Erfindung muss in irgendeiner Form technisch sein. Er kann ein Gerät, eine Maschine, eine Vorrichtung, ein chemischer Stoff, ein Stoffgemisch, ein Arbeitsverfahren oder ein Herstellungsverfahren sein.
Die Erfindung muss eine so genannte Lehre zum technischen Handeln beinhalten.
Nicht patentfähig sind zum Beispiel Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, ästhetische Formenschöpfungen sowie Pläne und Regeln für gedankliche Tätigkeiten.
Patente werden heute auch für mikrobiologische, gentechnische sowie Software-Erfindungen erteilt.
Wer ist Erfinder, wer Inhaber?
Der Anmelder und spätere Inhaber ist der Besitzer des Patentes. Ihm steht der finanzielle Nutzen aus dem Patent zu.
Braucht man einen Patentanwalt für eine Patentanmeldung?
Nein! Für die Anmeldung in Deutschland benötigt man als Inländer keinen Patentanwalt, für die Anmeldung im Ausland muss man sich an einen in dem jeweiligen Land bestellten Anwalt wenden. Meistens greift man auch im Inland auf fachlichen Rat eines Patentanwaltes zurück.
Zur optimalen Schutzrechtssicherung ist eine genaue Kenntnis des Patentrechts unerlässlich, da die Formulierung der Patentansprüche eine zentrale Bedeutung für das Patent und die Rechte daraus hat. Oft weist das Patentamt fehlerhafte Anmeldungen von Erfindungen zurück, die durch fachgerechte Unterstützung zur Patenterteilung führen könnten. Damit kann zum einen wertvolle Zeit verloren gehen und zum anderen das eigene Schutzrecht durch schlechte Formulierung späteren Entgegenhaltungen oder bei Streitigkeiten möglicherweise nicht standhalten.
Wann sollte man eine Erfindung zum Patent anmelden?
Eine Anmeldung ist frühzeitig zu empfehlen, da die Erfindung weltweit neu sein muss. Oft arbeiten Forschergruppen weltweit an ähnlichen Fragestellungen. Ein anderer kann den gleichen Erfindungsgedanken haben und ihn als erster zum Patent anmelden. Dann geht man selber leer aus.
Welche Schutzrechte gibt es noch?
Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst, Wissenschaft und Literatur, z.B. Bücher wie auch Computerprogramme. Bezeichnungen und Logos für Waren und Dienstleistungen können durch Marken geschützt werden.
Weitere Schutzechte sind für Pflanzensorten das Sortenschutzrecht und für mikroelektronische Halbleitererzeugnisse das Halbleiterschutzrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Das Gebrauchsmuster erhält man schneller, leichter und kostengünstiger, allerdings ist es ein ungeprüftes Schutzrecht, da es nur vom Patentamt eingetragen und nicht geprüft wird.
Im Verletzungsstreit wird die Schutzfähigkeitsprüfung nachgeholt.